Für Sie ist es wichtig zu verstehen, welche Kosten im Falle einer Vertretung auf Sie zukommen. Diese hängen stets mit dem Umfang der Vertretung zusammen und dem Aufwand, den ich in Ihrem Verfahren betreiben muss. Das ist im Vorhinein nicht immer sicher abzusehen.
Grundsätzlich rechne ich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Dieses hält für jede Verfahrensart und Tätigkeit einen Referenzwert fest, den Anwält*innen in einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung verlangen können. Es gilt, wenn keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird.
In einigen Fällen übersteigt die Arbeit absehbar die Gebühren nach dem RVG. In einem solchen Fall weise ich zu Beginn der Vertretung darauf hin und biete Ihnen eine Honorarvereinbarung an, die Ihrem Fall angemessen ist.
Eine Erstberatung kostet in der Regel 150 €. Dafür nehme ich mir die Zeit, dass Sie mir Ihren Fall vortragen können, und gebe Ihnen eine rechtliche Einschätzung. Am Ende der Erstberatung kann stehen, dass Sie Ihr Verfahren gut selbst führen können oder, dass Sie sich durch eine*n Rechtsanwalt*Rechtsanwältin vertreten lassen wollen. Wenn Sie sich entscheiden, mich mit der Vertretung zu beauftragen, rechne ich die Gebühren für die Erstberatung bereits auf das anschließende Honorar an.
Ich möchte eine anwaltliche Vertretung für jede*n möglich machen. Wenn Sie sehr wenig Geld haben, biete ich Ihnen eine Ratenzahlungsvereinbarung an und werde dies auch in meiner Gebührenforderung bestmöglich berücksichtigen. Bei gerichtlicher Vertretung können Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Bei hinreichenden Erfolgsaussichten und Mittellosigkeit zahlt dann der Staat zunächst die Anwalts- und Gerichtsgebühren und Sie müssen diese nur zurückzahlen, wenn Sie später mehr Geld verdienen.
Für Sie ist es wichtig zu verstehen, welche Kosten im Falle einer Vertretung auf Sie zukommen. Diese hängen stets mit dem Umfang der Vertretung zusammen und dem Aufwand, den ich in Ihrem Verfahren betreiben muss. Das ist im Vorhinein nicht immer sicher abzusehen.
Grundsätzlich rechne ich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Dieses hält für jede Verfahrensart und Tätigkeit einen Referenzwert fest, den Anwält*innen in einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung verlangen können. Es gilt, wenn keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird.
In einigen Fällen übersteigt die Arbeit absehbar die Gebühren nach dem RVG. In einem solchen Fall weise ich zu Beginn der Vertretung darauf hin und biete Ihnen eine Honorarvereinbarung an, die Ihrem Fall angemessen ist.
Eine Erstberatung kostet in der Regel 150 €. Dafür nehme ich mir die Zeit, dass Sie mir Ihren Fall vortragen können, und gebe Ihnen eine rechtliche Einschätzung. Am Ende der Erstberatung kann stehen, dass Sie Ihr Verfahren gut selbst führen können oder, dass Sie sich durch eine*n Rechtsanwalt*Rechtsanwältin vertreten lassen wollen. Wenn Sie sich entscheiden, mich mit der Vertretung zu beauftragen, rechne ich die Gebühren für die Erstberatung bereits auf das anschließende Honorar an.
Ich möchte eine anwaltliche Vertretung für jede*n möglich machen. Wenn Sie sehr wenig Geld haben, biete ich Ihnen eine Ratenzahlungsvereinbarung an und werde dies auch in meiner Gebührenforderung bestmöglich berücksichtigen. Bei gerichtlicher Vertretung können Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Bei hinreichenden Erfolgsaussichten und Mittellosigkeit zahlt dann der Staat zunächst die Anwalts- und Gerichtsgebühren und Sie müssen diese nur zurückzahlen, wenn Sie später mehr Geld verdienen.