Am Ende des aufenthaltsrechtlichen Verfahrens kann für Sie die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit stehen. Für Viele ist dies ein wichtiger Schritt, der es ermöglicht, eine volle rechtliche Gleichbehandlung in der Bundesrepublik zu erhalten. Der Schritt aus dem sog. Ausländerrecht hinaus und das Hinter-sich-lassen der Abhängigkeit von den Ausländerbehörden ist eine wichtige Motivation. Oft können Sie die Einbürgerung selbst beantragen und das Verfahren führen. Insbesondere wenn es darum geht, diesen Prozess zu beschleunigen, kann aber eine anwaltliche Vertretung sinnvoll sein. In komplizierteren Fällen kann eine Vertretung erforderlich sein, um die komplexeren Normen des Staatsangehörigkeitsgesetzes zu navigieren. In einigen Fällen könnten Sie auch einen Anspruch auf Einbürgerung haben, den Sie nicht selbst erkennen. Es kann sogar sein, dass Sie bereits Deutsche*r sind (z.B. durch Geburt) und dies nur noch nicht realisiert haben. In diesen Situationen biete ich Ihnen an, Sie hinsichtlich Ihres Anspruchs zu beraten und – wenn Sie dies anschließend wünschen – in Ihrem Einbürgerungs- oder Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren zu vertreten.
Am Ende des aufenthaltsrechtlichen Verfahrens kann für Sie die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit stehen. Für Viele ist dies ein wichtiger Schritt, der es ermöglicht, eine volle rechtliche Gleichbehandlung in der Bundesrepublik zu erhalten. Der Schritt aus dem sog. Ausländerrecht hinaus und das Hinter-sich-lassen der Abhängigkeit von den Ausländerbehörden ist eine wichtige Motivation. Oft können Sie die Einbürgerung selbst beantragen und das Verfahren führen. Insbesondere wenn es darum geht, diesen Prozess zu beschleunigen, kann aber eine anwaltliche Vertretung sinnvoll sein. In komplizierteren Fällen kann eine Vertretung erforderlich sein, um die komplexeren Normen des Staatsangehörigkeitsgesetzes zu navigieren. In einigen Fällen könnten Sie auch einen Anspruch auf Einbürgerung haben, den Sie nicht selbst erkennen. Es kann sogar sein, dass Sie bereits Deutsche*r sind (z.B. durch Geburt) und dies nur noch nicht realisiert haben. In diesen Situationen biete ich Ihnen an, Sie hinsichtlich Ihres Anspruchs zu beraten und – wenn Sie dies anschließend wünschen – in Ihrem Einbürgerungs- oder Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren zu vertreten.